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Gülleausbringung - Quo vadis?

Die aktuelle Lage bei der Ausbringung von organischen Düngern (Gülle/Jauche):

 

Voraussichtlich wird im 2. Halbjahr 2016 die neue Düngeverordnung in Kraft treten. Um Beachtung der geänderten Regulierungen wird dringend gebeten! Was diese neue DüngeVO dann in Bezug auf die Gülleausbringung (Stichwort: Reduzierung gasförmiger Verluste in Form von Ammoniak z. B. durch bodennahe Ausbringung) an neuen Vorschriften bringen wird ist zur Zeit leider noch nicht bekannt.

 

Fakt ist, dass seit 01.01.2016 folgende Ausbringgeräte NICHT MEHR erlaubt sind:

 

  • Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler
  • Zentrale Prallverteiler mit Abstrahlung nach oben
  • Güllewagen mit senkrechter, offener Schleuderscheibe und Drehstrahlregner bei unverdünnter Gülle
  • Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler

Heißt im Umkehrschluss nichts anderes als:

Zulässig sind nur noch Verteiler, die waagerecht oder nach unten verteilen (z. B. "Exakt-Verteiler")


HIER finden Sie eine Auswahl der preislich interessanteren Exakt-Verteiler sowie weiterer Top-Preis-Angebote aus den Bereichen Landtechnik, Gülle und Spritzdüsen... Bei Fragen zur Landtechnik wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Walter Schmidt → erreichbar unter Tel. 09843/9833-46 oder per Mail. HAGRA - Beratung die aufgeht!

 

 

Hinweis: Die genannten Informationen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! Nähere Informationen erhalten Sie z. B. beim AELF Uffenheim, Fachzentrum Agrarökologie. Den Text der Düngeverordnung finden Sie im Internet unter www.lfl.bayern.de.

Stand Januar 2016 (Quelle: AELF Uffenheim, Fachzentrum Agrarökologie)


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